Seit 01.07.1998 ist der Begriff des "Aufgebotes" weggefallen. An seine Stelle ist die "Anmeldung der Eheschließung" getreten. Im Gegensatz zum bisherigen Aufgebot wird die Anmeldung der Eheschließung nicht mehr für eine Woche öffentlich ausgehangen.

Auch wenn einiges im Eherecht geändert wurde, so besteht weiterhin, mit der Anmeldung der Eheschließung, die Pflicht des Standesbeamten / der Standesbeamtin, die Ehefähigkeit zu prüfen und etwaige Ehehindernisse zu ermitteln. Für die Anmeldung der Eheschließung sind somit einige wichtige Unterlagen erforderlich.

Grundsätzlich werden für jeden Verlobten der gültige Personalausweis oder Reisepass, vollständige und aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch, eine Aufenthaltsbescheinigung, Angaben zu Kindern sowie über die Auflösung etwaiger Vorehen benötigt. Art und Umfang der erforderlichen Urkunden sind jedoch einzelfallabhängig. Erkundigen Sie sich bitte deshalb bei dem für Sie zuständigen Standesamt Ihres Wohnortes.

Die Eheschließung muss bei dem Standesamt angemeldet werden, in dessen Bezirk einer der/oder beide Partner seinen/ihren Wohnsitz hat/haben. Bei getrennten oder mehreren Wohnsitzen besteht die Wahlmöglichkeit. Ist einer der Wohnsitze auch der gewünschte Eheschließungsort, so bietet es sich an, die Eheschließung dort auch anzumelden.

Ja. Setzen Sie sich vor Ihrer Planung mit Ihrem ausgewählten Standesamt in Verbindung und bringen Sie uns bitte am Tag der Anmeldung der Eheschließung die Adresse des ausgewählten Standesamtes mit, da die Unterlagen vom Standesamt der Hansestadt Stendal dorthin gesandt werden.
Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Terminvergabe bei einem auswärtigen Standesamt haben.

Dann können Ihnen die Botschaften des jeweiligen Staates weiterhelfen. Deutsche Staatsangehörige erkunden sich bitte vor der Eheschließung im Ausland beim örtlichen zuständigen deutschen Standesamt über die Anerkennung der im Ausland geschlossenen Ehe; ausländische Staatsangehörige bitte bei ihrer zuständigen ausländischen Vertretung in Deutschland. In bestimmten Staaten wird ein Ehefähigkeitszeugnis von deutschen Verlobten verlangt. Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist bei Ihrem Wohnsitzstandesamt zu stellen.

Seit dem 01.07.1998 ist der Aushang entfallen. Liegt kein Ehehindernis vor, wird die Anmeldung sofort rechtskräftig und hat eine Gültigkeit von sechs Monaten. Das heißt, dass Ihr Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Wenn Sie schon sehr frühzeitig planen, beachten Sie bitte, dass die Anmeldung auch erst sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin erfolgen kann.
Allerdings gibt es bei Auslandsbeteiligung auch Ausnahmen mit kürzerer Geltungsdauer.

Grundsätzlich gilt, dass die Partner die Eheschließung gemeinsam und persönlich anmelden sollen. Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, so kann er den Anderen bevollmächtigen, die Anmeldung der Eheschließung alleine vorzunehmen. Die Vollmacht (Beitrittserklärung) muss alle für die Anmeldung erforderlichen Angaben enthalten. Bitte benutzen Sie den Vordruck den das Standesamt für Sie bereit hält. Sie können sich diesen aber auch zu Hause ausdrucken, ausfüllen und unterschrieben Ihrem Partner mit Ihren Unterlagen zur Anmeldung mitgeben.